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Inventurservice

Inventurservice ist ein Service von Inventurdienstleistern, für andere Firmen Inventuren durchzuführen, Inventare zu erstellen und anschließend Bilanzen zu erstellen. Er umfasst die Beratung und Hilfestellung für andere Firmen bei der Durchführung von Inventaren und bei der Erstellung von Bilanzen.

Inventurdienstleister

Inventurdienstleister bieten als Dienstleistung die Beratung und Hilfestellung sowie Durchführung von Inventuren und anschließende Bilanzerstellung für andere Unternehmen an. Sie übernehmen die Durchführung der Inventur und Bilanz und beraten und helfen anderen Unternehmen bei der Planung und Durchführung der Inventuren.

Stichtagsinventur

Bei der Stichtagsinventur werden die Bestände an einem festgelegten Tag, dem Stichtag, mengenmäßig erfasst und in die Inventurliste eingetragen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass die Bestandsaufnahme direkt am Bilanzstichtag erfolgen muss. Die Stichtagsinventur kann zehn Tage vor oder auch nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Es ist jedoch notwendig, dass die in dem Zeitraum erfolgten Ab- und Zugänge mithilfe der entsprechenden Belege erfasst werden. Nach dem Niederstwertprinzip ist die Erfassung von Wertsteigerungen jedoch nicht gestattet.

Die Stichtagsinventur erfasst die Bestände so, wie sie am Ende eines Geschäftsjahres tatsächlich vorzufinden sind. Durch sie kommt es jedoch zu einem hohen Arbeitsaufwand innerhalb der festgelegten 20 Tage, welcher oft Störungen im Betriebsablauf nach sich zieht oder im Extremfall eine vorübergehende Betriebsschließung nötigt macht, wobei sich jedoch das Risiko von Aufnahmefehlern durch den Arbeitsaufwand erhöht.

Permanente Inventur

Bei der permanenten bzw. ständigen Inventur werden die Bestände innerhalb des laufenden Geschäftsjahres erfasst. Dabei werden Ab- und Zugänge sofort erfasst, wofür jedoch die Führung eines Lagerbuches sowie nachprüfbarer Unterlagen notwendig wird. Zur Kontrolle der Inventurbestände wird einmalig im Geschäftsjahr eine körperliche Inventur durchgeführt, um den erfassten Sollbestand mit dem tatsächlichen Istbestand zu überprüfen. Festgestellte Abweichungen werden anschließend beim Sollbestand berichtigt. Die sich dabei ergebenen Inventurdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

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